Seitenbereiche

Steuernews für Klienten

Wie ist der Energiekostenzuschuss 2023 für Neue Selbständige geregelt?

Neue Selbständige, die im Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 durchgehend in der Krankenversicherung pflichtversichert waren, haben Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss, sofern die endgültige oder vorläufige monatliche Beitragsgrundlage für den Monat Dezember 2023 die Höchstbeitragsgrundlage (€ 6.825,00) nicht erreicht.

Die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen erfolgt zum 1.6.2024. Nachträgliche Sachverhaltsänderungen haben keinen Einfluss auf den Anspruch.

Der Energiekostenzuschuss wird in Höhe von € 410,00 im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das dritte Quartal 2024 auf dem Beitragskonto der versicherten Person gutgeschrieben. Auch für Selbständige, die aufgrund von Übergangsbestimmungen noch immer im ASVG versichert sind, gibt es einen Zuschuss für 2023 und eine Nachzahlung für 2022.

Stand: 27. Mai 2024

Bild: Jiri Hera - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.